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Kein Tag, keine Zeitung ohne das Thema Landwirtschaft. Ob Wolf oder Gewässerschutz, Tierwohl oder Umweltschutz. Über das Bauern wird gesprochen.

Wir reden mit und teilen Informationen. Wir tragen Fakten zusammen, damit sich die Öffentlichkeit ein Bild machen kann und die Positionen der Landwirtschaft kennt.

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Grossraubtiere

Wolf, Luchs und Bär: Was tun bei einem Grossraubtierriss?

Die Rückkehr der Grossraubtiere in die Schweiz stellt eine Herausforderung dar. Besonders Tierhalter geraten vermehrt in Konflikt mit den Beutegreifern, da die verursachten Schäden durch Grossraubtierrisse stetig zunehmen. Entschädigt werden nur gemeldete und aufgefundene Tiere, für die ein Schadenprotokoll durch die Wildhut erstellt wurde. Neben der Beurteilung des Risses werden ausserdem die vorhandenen Herdenschutzmassnahmen kontrolliert. Die kantonale Jagdverwaltung entscheidet darauf über:

  1. Den Entschädigungsanspruch des Landwirtes
  2. Den Entschädigungsbetrag
  3. Die Anrechenbarkeit des Risses auf das Abschusskontingent von Grossraubtieren 

Das Erstellen von elektrischen Zäunen ist nur eine von verschiedenen Herdenschutzmassnahmen. Aber auch mit umfangreichen Schutzmassnahmen kann eine Nutztierherde nicht ausnahmslos vor Übergriffen geschützt werden. Was ist also bei einem Verdacht auf einen Grossraubtierriss zu unter-nehmen?

Das Merkblatt von Agridea «Was tun bei Verdacht auf Grossraubtierrisse?» listet handlungsorientierte Massnahmen auf, welche beim Fund eines Kadavers durch den Tierhalter zu treffen sind. Damit möglichst keine Spuren verwischt werden, sollten die gerissenen Tiere nicht berührt werden. Besonders wichtig ist es Hunde vom toten Tier fernzuhalten. Ansonsten kann die DNA-Analyse verfälscht werden, wodurch der Riss nicht mehr zweifelsfrei dem Wolf angerechnet werden kann. Bis ein Wolf zum Abschuss freigegeben wird, müssen ihm mindestens 10 Risse nachgewiesen werden können. Weiter gilt es den zuständigen Wildhüter zu benachrichtigen, damit dieser einen Schadenrapport ausfüllen kann. Insbesondere in Situationen, in denen der Wildhüter nicht umgehend vor Ort sein kann, empfiehlt es sich den Riss und die Umgebung durch Fotos aus verschiedenen Blickwinkeln zu dokumentieren. Grabspuren, Haarbüschel am Zaun oder Spuren auf weichem Boden können dabei wertvolle Hinweise sein.

Bei besonders grossen Schadensfällen wird geraten eine externe Expertise einzuholen. Dazu kann beispielsweise der Bestandestierarzt zugezogen werden. Weiter besteht die Möglichkeit in Zweifelsfällen eine pathologische Untersuchung in Auftrag gegeben.

Bei Fragen oder Unklarheiten kontaktieren Sie bitte die Geschäftsstelle des St.Galler Bauernverbandes. 
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