Vertragsaufzucht
Jeweils bis am 15. August legt die Preiskommission Vertragsaufzucht, in der Vertreter der Berg- und Talregionen Einsitz nehmen, die Richtpreise für ein Jahr fest. Der zu Vertragsbeginn festgelegte Preis gilt dann für die ganze Aufzuchtperiode.
Zur Entschädigung der Vertragsaufzucht gibt es zwei Varianten: Die Kilopreis-Variante nach Gewicht und Monatsentschädigung und die Pauschal-Variante. Ab 2018 werden nur noch Richtpreise nach dem neuen System für den Pauschalvertrag publiziert.
Die Vertragsvorlage kann in der Rubrik Downloads heruntergeladen werden. Die Richtpreise, Bestimmungen und Erläuterungen sind in den weiteren verlinkten Dokumenten ausführlich beschrieben.
Neue Aufzucht- und Rückkaufsverträge
Unter folgendem Link können bei der Agridea elektronische Verträge kostenlos heruntergeladen werden. Neu können mehrere Tiere auf dem gleichen Dokument aufgeführt werden mit der Absicht, dass die Aufzucht- und Rückkaufsverträge benutzerfreundlicher und damit breiter angewendet werden.
Vermittlungsstellen Aufzucht
Die Vermittlungsstellen sind im Anhang der Vertragsvorlage von Agridea aufgeführt. Im Kanton St. Gallen ist die Vermittlungsstelle beim Landwirtschaftlichen Zentrum angegliedert.
Landwirtschaftliches Zentrum St. Gallen
Thyas Künzle
Mattenweg 11
9230 Flawil
058 228 24 97