Eichpflicht und korrekte Mengen- und Preisangaben
Als Konsument vertrauen Sie darauf, dass die Warenmengen, die Sie kaufen und für die Sie bezahlen, korrekt gemessen und beschriftet sind. Mit dem Messwesen sorgt der Kanton St. Gallen für korrekte Masse und Gewichte.
Kantonale Aufsicht
Der Bund regelt das gesetzliche Messwesen. Er bestimmt, wie die gesetzlich geregelten Messmittel wie Waagen in Verkaufslokalen, Volumenmessmittel bei Tankzapfsäulen, Raummasse bei Ausschankgefässen in Restaurants usw. in Verkehr gebracht werden dürfen. Weiter hat er geregelt, dass Messmittel dreifach kontrolliert werden: durch die Marktüberwachung, die Prüfung der Messbeständigkeit (beispielsweise durch Nacheichung) und die Nachschau. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite des Eidgenössischen Institutes für Metrologie (METAS). Im Kanton St.Gallen ist das Amt für Wirtschaft und Arbeit für den Vollzug und die Aufsicht über das Messwesen zuständig.
Eichkreise Kanton St. Gallen
Der Kanton ist in vier Eichkreise unterteilt, in denen Eichmeister für die Überwachung der Messmittel zuständig sind. Eine Liste aller Eichämter im Kanton St. Gallen finden Sie rechts in den Downloads.