Das Nachbarrecht im Kanton St. Gallen
Das Nachbarrecht ist im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) geregelt. Die Kantone können ihrerseits die Ausführung und weitere Details in eigenen Einführungsgesetzen zum Zivilgesetzbuch (EG-ZGB) regeln. Auf den 1. Januar 2017 ist ein Nachtrag zum Einführungsgesetz zum ZGB des Kantons St. Gallen in Kraft getreten. Verschiedene zum Teil über 100 Jahre alte gesetzliche Regelungen wurden überarbeitet und angepasst.
Das Zivilrecht wird umfassend im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) geregelt. In einigen Sachgebieten, die eng mit den lokalen Verhältnissen zusammenhängen, hat jedoch das Zivilgesetzbuch den Kantonen Bereiche vorbehalten, die sie selber regeln dürfen. So gestattet das ZGB in Art. 688 den Kantonen, «für Anpflanzungen je nach Art des Grundstückes und der Pflanzen bestimmte Abstände vom nachbarlichen Grundstück vorzuschreiben». Der Kanton St.Gallen hat davon Gebrauch gemacht und im EG-ZGB die entsprechenden Vorschriften erlassen.