Agrarpolitik
Übersicht
Die Agrarpolitik beinhaltet verschiedene Instrumente. Diese Instrumente sind hier kurz beschrieben, mit Verweisen auf weiterführende Informationen und Auskunftsstellen.
Ökologischer Leistungsnachweis
Eintritts- und Begrenzungskriterien
Anmeldung Direktzahlungen und Strukturdatenerhebung
Jeder direktzahlungsberechtigte Betrieb muss sich für die Direktzahlungen anmelden und jährlich ein Gesuch stellen. Dazu hat das Landwirtschaftsamt zwei Termine fixiert: Anfang Jahr die Strukturdatenerhebung und Ende August die Augusterhebung.
Formulare und Merkblätter zu den Direktzahlungsprogrammen und zur Datenerhebung finden Sie auf der
Webseite des Landwirtschaftsamtes.
Strukturdatenerhebung
Folgende Daten werden bei der Strukturdatenerhebung im Januar über die Internetplattform
Agate erfasst:
- Bewirtschafterwechsel, Betriebsaufgaben, Zusammenarbeitsformen
- Erfassung Tierbestände und gesömmerte Tiere Vorjahr
- Erfassung und Änderung von Parzellen und Nutzungsarten
- Gesuch Einzelkulturbeiträge und Biodiversitätsbeiträge Qualitätsstufe II
Augusterhebung
Ende August müssen die Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter die Direktzahlungsanmeldung für das Folgejahr tätigen. Diese Anmeldung findet ebenfalls über die Onlineplattform www.sg.agridaten.ch statt.
Folgende Daten werden bei der Augusterhebung erfasst:
- Neuanmeldung für das Folgejahr von: Ökologischer Leistungsnachweis / Biolandbau, BTS- und RAUS-Kategorien, Extenso-Produktion von Getreide, Raps, Sonnenblumen, etc., Graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion, emissionsmindernde Ausbringverfahren, schonende Bodenbearbeitung, präzise Applikationstechnik
- Sömmerungsmeldung für Sömmerungsbetriebe
- Meldung der Einsätze von emissionsmindernden Ausbringverfahren und schonenden Bodenbearbeitung für die Ressourceneffizienzbeiträge.
Weitere Termine
Neben der Strukturdatenerhebung und der Augusterhebung gibt es weitere Termine:
Anmeldung Vernetzungsbeiträge |
Bei der regionalen Trägerschaft für Vernetzungsprojekte, die ab 2015 verlängert oder neu gestartet wurden. Bei der Strukturdatenerhebung für Projekte, die noch unter altem Recht von vor 2015 erstellt oder erneuert wurden. |
Landschaftsqualitätsbeiträge |
Bis am 31. August bei der Projektträgerschaft. |
Erstanmeldung Biodiversitätsförderflächen im Sömmerungsgebiet |
Bis am 31. März beim Landwirtschaftlichen Zentrum Salez |
Auskünfte zur Gesuchstellung und zur Anmeldung erteilt das Landwirtschaftsamt
Kulturlandschaftsbeiträge
Die Kulturlandschaftsbeiträge dienen der Offenhaltung des Kulturlandes, dem Ausgleich der Erschwernis und der Förderung der Sömmerung und beinhalten folgende Beitragstypen:
Versorgungssicherheitsbeiträge
Die Versorgungssicherheitsbeiträge dienen der Erhaltung der Produktionskapazität, dem Ausgleich der Erschwernis und der Förderung des Ackerbaus und wichtigen Einzelkulturen. Folgende Beiträge fördern diese Zielsetzung:
Biodiversitätsbeiträge
Zur Erhaltung und Förderung der Biodiversität werden Biodiversitätsbeiträge ausgerichtet. Die
Biodiversitätsbeiträge sind in zwei Qualitätsstufen aufgeteilt. Die Qualitätsstufe 1 entspricht den Basisanforderungen an die Bewirtschaftung. Der Beitrag für die Qualitätsstufe 2 wird ausgerichtet, wenn die Fläche botanische Qualität aufweist. Bei der Qualitätsstufe 2 wird nach der Anmeldung mit einer Eingangskontrolle festgestellt, ob die geforderten Zeigerpflanzen vorhanden sind, bevor die Beiträge ausgerichtet werden. Zusätzlich zu Qualitätsbeiträgen wird die Biodiversität auch weiterhin mit dem Vernetzungsbeitrag gefördert.
- Die Verpflichtungsdauer für die Biodiversitätsbeiträge beträgt 8 Jahre.
- Jeder direktzahlungsberechtigte Landwirtschaftsbetrieb muss 7% Biodiversitätsförderflächen aufweisen (bei Spezialkulturen 3.5%). Anrechenbar sind die in der Tabelle aufgeführten Flächen.
Biodiversitätsförderfläche |
Anrechenbar |
Qualität I |
Qualität II |
Vernetzung |
Wiesen und Weiden |
✔ |
✔ |
✔ |
✔ |
Extensiv genutzte Wiesen |
✔ |
✔ |
✔ |
✔ |
Wenig intensiv genutzte Wiesen |
✔ |
✔ |
✔ |
✔ |
Streueflächen |
✔ |
✔ |
✔ |
✔ |
Extensiv genutzte Weiden |
✔ |
✔ |
✔ |
✔ |
Waldweiden |
✔ |
✔ |
✔ |
✔ |
Uferwiese entlang von Fliessgewässern |
✔ |
✔ |
|
✔ |
Artenreiche Grün- und Streueflächen im Sömmerungsgebiet |
|
|
✔ |
|
Ackerfläche |
|
|
|
|
Ackerschonstreifen |
✔ |
✔ |
✔ |
✔ |
Buntbrachen |
✔ |
✔ |
|
✔ |
Rotationsbrachen |
✔ |
✔ |
|
✔ |
Säume auf Ackerfläche |
✔ |
✔ |
|
✔ |
Blühstreifen für Bestäuber und andere Nützlinge |
✔ |
✔ |
|
|
Dauerkulturen und Gehölze |
|
|
|
|
Hochstamm-Feldobstbäume |
✔ |
✔ |
✔ |
✔ |
Nussbäume |
✔ |
✔ |
✔ |
✔ |
Standortgerechte Einzelbäume und Alleen |
✔ |
|
|
✔ |
Hecken, Feld- und Ufergehölze |
✔ |
✔ |
✔ |
✔ |
Rebflächen mit natürlicher Artenvielfalt |
✔ |
|
✔ |
✔ |
Andere |
|
|
|
|
Wassergräben, Tümpel, Teiche |
✔ |
|
|
|
Ruderalflächen, Steinhaufen, -wälle |
✔ |
|
|
|
Trockenmauern |
✔ |
|
|
|
Landschaftsqualitätsbeiträge
Mit den Landschaftsqualitätsbeiträgen wird die Erhaltung und Weiterentwicklung vielfältiger Landschaften gefördert. Die Beiträge werden für Massnahmen ausgerichtet, die im Rahmen von regionalen Projekten erarbeitet werden.
Im Kanton St. Gallen gibt es 14 Landschaftsqualitätsprojekte. Die Informationen zu den Projekten können auf der Webseite des Landwirtschaftsamtes abgerufen werden.
Ressourceneffizienzbeiträge
Produktionssystembeiträge
Die neu entwickelten Produktionssystembeiträge sollen dazu beitragen, die Ziele der parlamentarischen Initiative 19.475 Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren zu erreichen. Sie umfassen vier Aktionsbereiche: Reduktion des Pflanzenschutzmitteleinsatzes, Förderung der funktionalen Biodiversität, Förderung der Bodenfruchtbarkeit sowie Reduktion der Auswirkungen auf das Klima.
Übergangsbeitrag
Der Übergangsbeitrag soll den Übergang von der Agrarpolitik 2011 zur Agrarpolitik 2014-17 sozialverträglich abfedern.
Den Basiswert hat der Kanton im Jahr 2014 für jeden Betrieb verfügt. Er berechnet sich vereinfacht beschrieben aus der Differenz der allgemeinen Direktzahlungen mit der Agrarpolitik 2011 und den Kulturlandschafts- und Versorgungssicherheitsbeiträgen, mit Ausnahme des Sömmerungsbeitrags, der Agrarpolitik 2014-17. Die Berechnungsmethode ist in Art. 86ff Direktzahlungsverordnung festgelegt.
Die Mittel, die für den Übergangsbeitrag zur Verfügung stehen, berechnen sich aus der Differenz des Mittelbedarfs aller übrigen Direktzahlungsprogramme und dem Zahlungsrahmen für Direktzahlungen. Mit der zunehmenden Beteiligung der Landwirte an freiwilligen Direktzahlungsprogrammen nehmen folglich die verfügbaren Mittel für den Übergangsbeitrag ab. Das BLW berechnet aus dem Verhältnis zwischen den verfügbaren Mitteln für den Übergangsbeitrag und der Summe der Basiswerte jährlich einen Faktor. Dieser Faktor wird mit dem Basiswert des Übergangsbeitrags des Betriebs multipliziert. Das Ergebnis entspricht dem Übergangsbeitrag, der dem Betrieb im betreffenden Jahr ausbezahlt wird.
Weitere Informationen und die aktuelle Höhe des Übergangsbeitrags
publiziert das BLW.
Verordnung des BLW über den Faktor zur Berechnung des ÜbergangsbeitragsAnsprechpartner
Die Informationen auf dieser Webseite stellen eine Übersicht dar. Für die Abklärung im Einzelfall stehen Ihnen neben dem Bauernverband folgende Ansprechpartner zur Verfügung.
Landwirtschaftsamt St.GallenDirektzahlungen, Bodenverbesserungen, Bewilligungen und Feststellungsverfügungen Boden- und Pachtrecht
Unterstrasse 22 | 9001 St. Gallen
058 229 34 90
Landwirtschaftliches Zentrum SG (LZSG)Kantonale Beratungsstelle
Rheinhofstrasse 11 | 9465 Salez
Mattenweg 11 | 9230 Flawil
058 228 24 00
info(at)lzsg(dot)ch
Landwirtschaftlichen Kreditgenossenschaft des Kantons St.Gallen (LKG)Investitionshilfen
Unterstrasse 22 | 9001 St.Gallen
058 229 74 80
info.lkg(at)sg(dot)ch
Kontrolldienst KUTKontrollorganisation ÖLN-Betriebe
Magdenauerstrasse 2 | 9230 Flawil
071 394 60 13
info(at)kontrolldienstkut(dot)ch
bio-inspectaBio-Kontrollorganisation
Ackerstrasse 5070 | Frick AG
062 865 63 00
BIO TEST AGRO AGBio-Kontrollorganisation
Schwand | 3110 Münsingen
031 722 10 70
Amt für Verbraucherschutz und VeterinärwesenBlarerstrasse 2 | 9001 St.Gallen
058 229 28 00
St. Galler BauernverbandBeratung / Auskünfte
Magdenauerstrasse 2 | 9230 Flawil
071 394 60 10
info(at)bauern-sg(dot)ch