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Wir sind für Sie da

So vielfältig wie die St.Galler Landwirtschaft sind auch die Möglichkeiten zur Absicherung. Es tut gut zu wissen, dass einem in der Not eine Versicherung unterstützt.

Zusammen mit dem Schweizer Bauernverband bieten wir Versicherungslösungen an, welche speziell auf die Bedürfnisse der Bauernfamilien ausgerichtete sind.

Soziale Absicherung der Bäuerin

Ab 2027 müssen die Ehefrau, der Ehemann, die eingetragene Partnerin oder der eingetragene Partner (per 1. Januar des Beitragsjahres) des Bewirtschafters oder der Bewirtschafterin, sofern sie oder er regelmässig und in beträchtlichem Masse auf dem Betrieb mitarbeitet, über einen persönlichen Sozialversicherungsschutz verfügen. Für den Bewirtschafter selbst bestehen für den Bezug der Direktzahlungen keine Anforderungen an den Versicherungsschutz. Der Begriff des persönlichen Versicherungsschutzes meint in der Risikovorsorge: Risikoschutz in der zweiten oder dritten Säule – somit ohne Mitberücksichtigung des Versicherungsschutzes der ersten Säule. 
Ist dieser Versicherungsschutz nicht vorhanden, drohen Kürzungen bei den Direktzahlungen.
Dies hat der Bundesrat im landwirtschaftlichen Versorungspaket 2024 verabschiedet, das die vom Parlament im Juni 2023 beschlossenen Gesetzesbestimmungen der Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) auf Verordnungsebene umsetzt.

Auf www.meine-situation.ch werden Sie umfassend zum Thema infomiert und können die eigene Situation mittels einer Checkliste analysieren.


Bei Fragen oder für eine Beratung steht die Versicherungsabteilung des St. Galler Bauernverbandes gerne zur Verfügung.

Kontakt
Versicherungsberatung


St. Galler Bauernverband
Magdenauerstrasse 2
9230 Flawil

071 394 60 17
beratung@bauern-sg.ch